Prozessführung

Die bundesweite Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht gehört zu unseren traditionellen Tätigkeitsfeldern. Gleiches gilt für die Prozessführung für oder gegen Geschäftsführer und Vorstände vor den Land- und Oberlandesgerichten. Wir stehen für eine konsequente Vertretung unserer Mandanten zur maximalen Erreichung des Prozessziels.

Wir haben in der Führung von Rechtsstreitigkeiten eine jahrzehntelange Erfahrung aus tausenden von Verfahren. Hinzu kommt ein exzellentes fachliches Know How und die notwendige taktische Finesse und Verhandlungskunst. Hierdurch gelingen uns selbst in komplexen und verfahrenen Prozesssituation häufig effiziente und kostengünstige Lösungen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:

  • Analyse der Prozessaussichten im Vorfeld gerichtlicher Verfahren
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen
  • Vertretung vor den Zivilgerichten in Dienstvereinbarungsangelegenheiten
  • Vertretung vor den Schiedsstellen und Kirchengerichten
  • Herbeiführung von Grundsatzentscheidungen beim Bundesarbeitsgericht
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