Betriebsräte und Einigungsstellen

Die in vielen Bereichen des unternehmerischen Handelns zu beachtende betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung der Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte ist geprägt von häufig divergierenden Interessen der Betriebsparteien, die einer Konfliktlösung zugeführt werden müssen.

Wir beraten Sie bei der Entwicklung einer Verhandlungsstrategie, die wir mit Ihnen zusammen taktisch und operativ umsetzen. Wir begleiten Betriebspartner bei den Verhandlungen und führen zusammen mit unseren Mandanten Einigungsstellen- und arbeitsrechtliche Beschlussverfahren.

Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Strategische Beratung u.a. bei Betriebsänderungen wie etwa Restrukturierungen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu mitbestimmten Themen wie Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme, Gesundheitsschutz und Beschäftigtendatenschutz
  • Führen von Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
  • Begleitung von Arbeitgebern bei Betriebsratswahlen
  • Gestaltung betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen
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