Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Themenfeld unserer Beratung. Da in den meisten Fällen eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern von den Versorgungszusagen profitieren und die Versorgungsanwartschaften in der Regel über viele Jahre und Jahrzehnte aufbauen, sind die Kosten der Finanzierung der Versorgungsansprüche meist erheblich.

Wichtige Aspekte sind daher die Gestaltung und Begründung, die Fortführung und die Änderung von Versorgungszusagen sowie final auch die Schließung von Versorgungswerken. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die Analyse der Rechtsgrundlagen, die von individualrechtlichen bis hin zu kollektivrechtlichen Versorgungszusagen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen reicht. Aufgrund der Bindungswirkung der Versorgungszusagen spielt die Überprüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Due Diligence bei Unternehmenskäufen eine wichtige Rolle.

Zu unseren Beratungsleistungen gehören u.a.:

  • Analyse und Bewertung von pensionsrechtlichen Haftungsrisiken
  • Gestaltung und Änderung von Versorgungszusagen für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände
  • Auslagerung und Schließung von Versorgungswerken
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Abwehr individualrechtlicher Ansprüche
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen und -fusionen sowie die vorgelagerte Prüfung von Haftungsrisiken im Rahmen einer Due Diligence
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