Arbeits- und Dienstverträge

Die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für Angestellte, leitende Mitarbeiter sowie Geschäftsführer und Vorstände ist ein wiederkehrender Prozess, da die zunehmend restriktive Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ständige Anpassungen der Vertragsklauseln erforderlich machen. Wir gestalten diese Verträge nach dem jeweils aktuellsten Stand der Rechtsprechung

Hierbei verfolgen wir das Ziel, eine größtmögliche unternehmerische Flexibilität zu gewährleiten. Hierzu zählen z.B. Freiwilligkeits-, Widerrufs- und Versetzungsvorbehalte, Matrixklauseln, Regelungen zur Arbeit auf Abruf und die Befristung von Arbeitsverhältnissen oder einzelner Arbeitsbedingungen. Wichtige Instrumente zum Schutz der Unternehmen sind etwa auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln und Vertragsstrafenregelungen.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört u.a. die

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer, AT-Mitarbeiter und leitende Angestellte
  • Konzeption von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und freie Mitarbeiter
  • Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen auf ihre Rechtskonformität
  • Gestaltung von variablen Vergütungssystemen
  • Entwicklung spezieller Vertragsklauseln etwa zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und Kundenschutzregelungen

Zahlreiche Anwälte unserer Kanzlei haben an dem mittlerweile in der 12. Auflage erschienenen Standardwerk „Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrensbuch“ mitgearbeitet.

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