Arbeitnehmerüberlassung / Werkverträge

Der Fremdpersonaleinsatz etwa in Form der Arbeitnehmerüberlassung oder auf Basis von Werk- und Dienstverträgen stellt ein rechtliches Minenfeld dar, da bei Verstößen gegen die restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen ungewollte Vertragsbindungen und Haftungsrisiken entstehen. Es ist daher sinnvoll, bereits im Vorfeld des Fremdpersonaleinsatzes mögliche Modelle und Ausgestaltungen einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Wir begleiten Sie daher bereits bei der strategischen Auswahl und Implementierung des für Sie geeigneten Geschäftsmodells, entwickeln mit Ihnen zusammen präventive Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Behörden und sonstigen Beteiligten zur Abwehr von Ansprüchen.

Zu unseren Schwerpunkten zählen hierbei:

  • Strategische Beratung zu geeigneten Modellen des Fremdpersonaleinsatzes
  • Vertragsgestaltung und Verhandlung von Arbeitnehmerüberlassungs-, Werk- und Dienstverträgen
  • Risikoanalyse, -bewertung und -steuerung der gelebten Unternehmenspraxis
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zur Abwehr von Ansprüchen und im Rahmen von Statusfragen
  • Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung mit dem Fokus auf Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal
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